Webseite informiert zu 15-Kilometer-Radius
Bayern hat touristische Ausflüge für Menschen, die in einem Corona-Hotspot wohnen, außerhalb eines Umkreises von 15 Kilometern verboten. Betroffen waren am Freitag noch 30 Kreise und kreisfreie Städte. Mindestens die Landkreise Cham und Miesbach sowie die kreisfreie Stadt Schwabach hatten angekündigt, dass die Regel am Samstag nach Ablauf der Sieben-Tage-Frist und unterschreiten der 200er-Marke außer Kraft treten wird. Das am Alpenrand gelegene Miesbach hatte aber bereits am Vortag deutlich gemacht, dass man zunächst keine Ausflügler aus anderen Regionen aufnehmen wolle.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erinnerte am Freitag daran, dass die bayerische Polizei in den kommenden Tagen insbesondere an beliebten Ausflugsorten verstärkt kontrollieren werde. Das betreffe auch die Regionen, für die touristische Tagesreisen untersagt wurden. Schwerpunkt sollen beispielsweise Wanderer-Parkplätze sein.
Seit 11. Januar habe die Polizei bei rund 3700 Kontrollen insgesamt 165 Verstöße gegen die Regelungen zu touristischen Tagesreisen festgestellt. "Auch wenn die aktuelle Entwicklung der Inzidenzzahlen bereits Anlass zur Hoffnung gibt: Wir müssen unbedingt auch in den kommenden Wochen diszipliniert die Corona-Schutzmaßnahmen einhalten", appellierte Herrmann. Bei einem Verstoß gegen die 15-Kilometer-Regel droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.
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