Verhandlung um Kameraüberwachung in Fitnessstudio

In einem seit 2018 währenden Rechtsstreit um Videoüberwachung in einem Oberpfälzer Fitnessstudio steht nun die nächste Verhandlungsrunde an: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befasst sich heute mit dem Fall. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte die Berufung zugelassen - und zwar "wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache", weil die Frage der Zulässigkeit einer Videoüberwachung in Fitnessstudios in der Rechtsprechung noch nicht geklärt sei.
| dpa
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Eine Frau nimmt in einem Fitnessstudio Hanteln aus dem Ständer.
Eine Frau nimmt in einem Fitnessstudio Hanteln aus dem Ständer. © Oliver Berg/dpa/Symbolbild
München

Die Klägerin, die ein Fitnessstudio in der Oberpfalz betreibt, wendet sich den Angaben nach gegen die vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht ausgesprochene Untersagung der Videoüberwachung der Trainingsflächen. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte diese Untersagung in erster Instanz für rechtmäßig erachtet, weil die Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet worden seien und ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorliege.

Im Januar 2018 hatte sich ein Kunde des Fitnessstudios an die Datenschutzaufsichtsbehörde gewandt und die Kameraüberwachung geschildert. Daraus entwickelte sich ein fortdauernder Rechtsstreit. Aus Sicht der Klägerin soll durch die Überwachung unter anderem Diebstahl, Vandalismus und sexueller Belästigung vorgebeugt werden. Die Kameras durch mehr Personal zu ersetzen, wäre finanziell nicht leistbar, argumentierte sie unter anderem.

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