Verhandlung um Kameraüberwachung in Fitnessstudio
Die Klägerin, die ein Fitnessstudio in der Oberpfalz betreibt, wendet sich den Angaben nach gegen die vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht ausgesprochene Untersagung der Videoüberwachung der Trainingsflächen. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte diese Untersagung in erster Instanz für rechtmäßig erachtet, weil die Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet worden seien und ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorliege.
Im Januar 2018 hatte sich ein Kunde des Fitnessstudios an die Datenschutzaufsichtsbehörde gewandt und die Kameraüberwachung geschildert. Daraus entwickelte sich ein fortdauernder Rechtsstreit. Aus Sicht der Klägerin soll durch die Überwachung unter anderem Diebstahl, Vandalismus und sexueller Belästigung vorgebeugt werden. Die Kameras durch mehr Personal zu ersetzen, wäre finanziell nicht leistbar, argumentierte sie unter anderem.
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