Vergütung für "Das Boot"-Kameramann beschäftigt erneut BGH
Der Anfang der 80er Jahre produzierte Spielfilm von Regisseur Wolfgang Petersen wurde in sechs Kategorien für den Oscar nominiert und spielte viele Millionen Euro ein. Kameramann Jost Vacano (86) hatte für seine Arbeit umgerechnet etwa 100 000 Euro erhalten. Seit 2002 gibt es im Urheberrecht den sogenannten Fairnessparagrafen. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die vereinbarte Gegenleistung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.
2011 hatte Vacano vor dem BGH durchgesetzt, dass man ihm die erzielten Einnahmen offenlegen muss. Auf dieser Grundlage streitet er nun um die Nachzahlung. Zuletzt hatte ihm das Oberlandesgericht (OLG) München Ende 2017 insgesamt rund 438 000 Euro plus 150 000 Euro Zinsen zugesprochen. Dagegen haben beide Seiten Revision eingelegt.
Der WDR hatte den Film selbst und im Gemeinschaftsprogramm der ARD ausgestrahlt und zudem entgeltliche Sublizenzen erteilt. In einem zweiten Verfahren geht Vacano gegen die übrigen acht ARD-Anstalten vor, die "Das Boot" ebenfalls vielfach ausgestrahlt hatten. Hier hatte der BGH im Februar geurteilt, dass Vacano grundsätzlich mehr Geld zustehen könnte. Denn die Sender hätten mit den gefüllten Sendeplätzen Ausgaben für eigene Produktionen gespart. Das OLG Stuttgart hatte den zugesprochenen Nachschlag von rund 315 000 Euro plus Umsatzsteuer nach Auffassung der Karlsruher Richter aber falsch berechnet. Deshalb verwiesen sie den Fall dorthin zurück.