Verfolgung ausländischer Kriegsverbrechen: Weichenstellung
Im konkreten Fall geht es um einen früheren Oberleutnant der afghanischen Armee, der unter anderem drei gefangene Taliban-Kämpfer im Verhör misshandelt haben soll. Das Oberlandesgericht München hatte den Mann im Juli 2019 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Dagegen haben Anklage und Verteidigung Revision in Karlsruhe eingelegt. Verhandelt wurde bereits, der BGH verkündet direkt seine Entscheidung. Inwieweit sich die Richter dabei schon inhaltlich festlegen, ist offen. Möglich ist auch, dass sie das Verfahren aussetzen und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
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