Urteil im Prozess um zu Tode misshandeltes Baby erwartet
Der Angeklagte bestreitet dies. Sein Verteidiger sprach sich in seinem Plädoyer für eine Haftstrafe von sieben Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge aus. Ursprünglich war der Mann wegen Mordes angeklagt.
Die psychiatrische Sachverständige in der Verhandlung hatte den 24-Jährigen als uneingeschränkt schuldfähig eingeschätzt. Sie betonte, dass der von ihm genannte Konsum von Cannabis nicht aggressiv mache, sondern das Gegenteil bewirke. Vielmehr sei die Grundaggressivität des Angeklagten als Ursache für die mögliche Straftat anzunehmen. Auffällig seien die narzisstischen Züge des Angeklagten, der zudem empathiearm und sehr abgeklärt sei, sich selbst aber als hilfsbereite und selbstlose Person beschreibe.
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