Starker Heckenschnitt bis Oktober verboten

Mit den ersten Sonnenstrahlen zieht es viele Hobbygärtnerinnen und -gärtner ins Freie. Bei den Gehölzarbeiten sollten sie allerdings vorsichtig sein.
| dpa
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Das Verbot gilt nur für komplette Fällungen und starke Rückschnitte, bei denen die Gehölze nur wenige Zentimeter über dem Boden stehen bleiben. Weiterhin erlaubt sind Pflegeschnitte.
Das Verbot gilt nur für komplette Fällungen und starke Rückschnitte, bei denen die Gehölze nur wenige Zentimeter über dem Boden stehen bleiben. Weiterhin erlaubt sind Pflegeschnitte. © Christin Klose/dpa
Hilpoltstein

Um nistende Vögel und andere Tiere zu schützen, dürfen Hecken, Büsche und andere Gehölze von März bis Ende September nicht radikal gestutzt oder komplett entfernt werden. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz. "Viele Gartenbesitzer wissen das aber leider nicht", sagt ein Pressesprecher des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern (LBV). Durch zu viel Gehölzschnitt gehe Brutraum für die Vögel kaputt.

Das Verbot gilt nur für komplette Fällungen und starke Rückschnitte, bei denen die Gehölze nur wenige Zentimeter über dem Boden stehen bleiben. Weiterhin erlaubt sind Pflegeschnitte.

Auch viele Bäume, zum Beispiel am Straßenrand, haben seit dem 1. März Schonfrist. Viele Kommunen in Bayern hätten Baumfällarbeiten daher bewusst Ende Februar vorgenommen, heißt es vom LBV. Im eigenen Garten sind Baumfällungen laut Bundesnaturschutzgesetz auch im Frühling und Sommer erlaubt. Allerdings haben viele Kommunen zusätzliche Auflagen erlassen, wie eine Baumschutzverordnung, nach denen sich Baumbesitzerinnen und -besitzer vorher erkundigen sollten.

Die Regelungen sorgen offenbar für Verwirrung. "Bei uns melden sich immer wieder Leute und teilen vermeintliche Verstöße mit", sagte der LBV-Sprecher. In etwa der Hälfte der Fälle seien die Naturarbeiten doch erlaubt.

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