Schmerzensgeld für Reitbeteiligung nach Pferdetritt
Im Streit um einen Pferdetritt hat eine adelige Reiterin dem Grunde nach vor Gericht Recht bekommen. Die Gräfin hatte eine Pferdebesitzerin verklagt, weil sie beim Striegeln von deren Stute Jashita getreten worden war. Die Klägerin erlitt dadurch einen Kreuz- und Innenbandriss am Knie und forderte in der Folge Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 20 000 Euro. Die Besitzerin muss in der Tat für den Tritt haften, entschied das Landgericht München I am Donnerstag in einem Grundurteil. Die Vereinbarung einer Reitbeteiligung führe nicht per se zu einem Haftungsausschluss.
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