Prozess um Tod eines Babys: Zwölf Jahre Haft gefordert
Nach der Beweisaufnahme der Hauptverhandlung gehe der Oberstaatsanwalt davon aus, dass der Angeklagte den schreienden Säugling durch einen "massiven Übergriff" schwer im Bauchraum verletzt habe. Um das stärker gewordene Schreien zu stoppen, habe er dem Buben für zwei bis drei Minuten Mund und Nase zugehalten und ihn so erstickt.
Ein späterer Tod durch die inneren Verletzungen des Jungen sei aber ohnehin sehr wahrscheinlich gewesen. Somit habe der Angeklagte den "Tod des Kindes zumindest billigend in Kauf genommen". Trotz seines jungen Erwachsenenalters - das Paar sei "im Grunde genommen auf eine Katastrophe zugeschlittert von Anfang an" - würden die massiven und heftigen Übergriffe gegen ein "völlig wehrloses Opfer" schwer wiegen und zu der geforderten Freiheitsstrafe von zwölf Jahren führen.
Auch der Strafverteidiger ging nicht von einem Unfalltod, sondern von "aktiver Einwirkung" aus. Er sieht die Verantwortung aber auch beim Jugendamt und betonte die diagnostizierte emotionale Persönlichkeitsstörung seines Mandanten. Ein vorsätzlicher Tötungsvorsatz sei für ihn auszuschließen, vielmehr gehe er von einem "Verletzungsvorsatz" aus. Das Urteil wird am kommenden Montag gesprochen.
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