Nächtliche Ausgangssperre weitgehend eingehalten
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen der Wert von 200 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen der vergangenen sieben Tage überschritten wird, gilt seit Mittwoch eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr.
Menschen dürfen ihre Wohnungen dann nur noch aus einigen wenigen triftigen Gründen verlassen - aber etwa nicht mehr für Spaziergänge oder den Besuch eines anderen Hausstandes. Über dem 200er-Wert lagen bayernweit zuletzt gut zwei Dutzend Kreise und kreisfreie Städte.
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