Missbrauch: Neuer Betroffenenbeirat in Diözese Würzburg
Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hatte entschieden, eine unabhängige Aufarbeitung durch eigens eingerichtete Kommissionen zu gewährleisten. Alle 27 Bistümer sind aufgefordert, in den nächsten fünf Jahren solche Aufarbeitungskommissionen einzusetzen. Vorzugsweise soll die Arbeit von einem Beirat aus Betroffenen begleitet werden.
Noch im Dezember vergangenen Jahres hieß es, die Diözese Würzburg habe die "Vorbereitungen zur Errichtung der Aufarbeitungskommission" abgeschlossen und werde in Kürze die Arbeit aufnehmen. Bischof Jung hatte sich seit Juni 2019 regelmäßig mit Betroffenen zum Austausch getroffen. "Die Betroffenen haben gemeinsam im September 2020 dafür gestimmt, dass dieses Treffen als Betroffenenbeirat weiter arbeiten möchte", sagte Jung.
Das Bistum hatte sich damit eine öffentliche Ausschreibung erspart. Das ist nach Vorgabe der Rahmenordnung zwar zugelassen, rief allerdings Einwände zur Verfahrensweise hervor - unter anderem, da nicht alle Teilnehmer der Runde bei der Entscheidung anwesend waren.
Die Aufarbeitungskommission der Diözese Würzburg wird zusammengesetzt aus zwei Mitgliedern des Betroffenenrats, einem Vertreter der Diözese und vier Experten aus Wissenschaft, medizinischer Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung.
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