Mann wegen tödlicher Raserei vor Gericht
Laut der Anklage hatte der 23-Jährige am 20. Oktober 2019 bei Ingolstadt spät abends mit seinem Sportwagen auf der Überholspur den Wagen des 22-Jährigen nach einer kurzen Vollbremsung mit mindestens 232 Stundenkilometern gerammt. Der andere Fahrer sei durch die Wucht des Aufpralls sofort getötet worden.
An dieser Stelle der Fernstraße war zu diesem Zeitpunkt eine maximale Geschwindigkeit von 100 km/h erlaubt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte absichtlich das Tempolimit überschritten hat mit dem Ziel, möglichst schnell fahren zu können.
Seinen Wagen hatte der 23-Jährige nach den Ermittlungen auf 560 PS getunt, bis zu 350 Stundenkilometer hätte das Auto fahren können. Der Verteidiger entgegnete, sein Mandant sei "kein fanatischer Autofahrer" und habe den Unfall nicht gewollt.
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