Korruptionsaffäre: Bewährung für Bauunternehmer gefordert

Im Zusammenhang mit der Regensburger Korruptionsaffäre haben Staatsanwalt und Verteidigerin für einen Bauunternehmer eine Bewährungs- sowie Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz und Vorteilsgewährung gefordert. Hintergrund sind unter anderem Spenden im Kommunalwahlkampf 2014 an den SPD-Ortsverein des damaligen OB-Kandidaten Joachim Wolbergs. Mitangeklagt ist der frühere Geschäftsführer des Bauunternehmers. Auch für ihn forderte der Ankläger eine Bewährungs- und Geldstrafe.
| dpa
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Eine Figur der blinden Justitia.
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
München/Regensburg

In dem Revisionsverfahren vor dem Landgericht München I plädierte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1,5 Millionen Euro für den angeklagten Volker Tretzel. Die Verteidigerin des 80-Jährigen hielt ein Jahr und fünf Monate zur Bewährung sowie 1,2 Millionen Euro für angemessen. Am Nachmittag werden die Urteile erwartet.

Beide Seiten verwiesen auf das Geständnis des Angeklagten, der zugegeben habe, sich angesichts seiner Spenden ein "gewisses Wohlwollen" des künftigen Oberbürgermeisters erhofft zu haben. Die Spenden habe er gestückelt von Mitarbeitern überweisen lassen und diesen danach erstattet, so dass er selbst und seine Firma nicht als Spender in der Öffentlichkeit erschienen. Unter anderem auch die lange Verfahrensdauer sowie massive Fehler seitens der Ermittler - etwa das Abhören privatester Kommunikation - müssten berücksichtigt werden, so die Verteidigerin.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hatte im November 2021 die Ersturteile des Landgerichtes Regensburg von 2019 in Teilen aufgehoben und zur Verhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München I verwiesen.

Wolbergs war 2019 in zwei Fällen der Vorteilsnahme schuldig gesprochen und von weiteren Vorwürfen freigesprochen worden. Der BGH hob dieses Urteil ebenfalls in Teilen auf und beanstandete es als zu milde. Es soll auch vor dem Landgericht München I neu verhandelt werden. Ein Termin hierfür steht noch nicht fest.

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