Kontrollen: Berufspendler brauchen Bescheinigung ab Freitag
Hintergrund der Verlängerung ist dem Vernehmen nach, dass man den Arbeitgebern nach der erst jetzt erfolgten amtlichen Veröffentlichung der geänderten sächsischen Quarantäneverordnung Zeit geben musste, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Um Verwirrung und eine Ungleichbehandlungen an den Grenzübergängen in Sachsen und Bayern zu verhindern, wurde die Frist dann auch für den bayerischen Grenzabschnitt verlängert.
Tschechien und der größte Teil Tirols (Österreich) gelten seit Sonntag als Gebiete, in denen sich mutierte Varianten des Coronavirus bereits stark verbreitet haben. Von hier dürfen - von einigen Ausnahmen abgesehen - fast nur noch Deutsche und Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland einreisen. Innenminister Horst Seehofer (CSU) ordnete in Absprache mit Bayern und Sachsen stationäre Kontrollen an diesen Grenzabschnitten an. Für Berufspendler aus bestimmten Branchen gibt es Ausnahmen.
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