Gericht kippt Verkaufsverbot für Teilsortiment von Großmarkt
Die Stadt Kempten hat aber angekündigt, keine Beschwerde gegen den Beschluss einlegen zu wollen. Kemptener Großmärkte dürfen deshalb seit Donnerstag wieder Artikel wie Haushaltswaren, Spielzeug und Sportartikel verkaufen, sofern die zum üblichen Sortiment gehören.
"Wir warten jetzt ab, ob das zuständige Ministerium bei der Verordnung nachbessert", sagte Rechtsamtsleiterin Carmen Hage. Die Stadt Kempten hatte sich bei der Absperrung von Non-Food-Bereichen an Erläuterungen des Gesundheitsministeriums zur entsprechenden Verordnung orientiert.
Demnach dürfen große Mischbetriebe durch die Verordnung nicht erlaubte Teile ihres Sortiments nicht verkaufen, wenn deren Abteilungen gut abgrenzbar sind. Maßgeblich sei bei der rechtlichen Beurteilung aber nur die Rechtsverordnung, sagte ein Sprecher des Augsburger Verwaltungsgerichts. "FAQ sind nicht relevant."
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts gilt nach Angaben des Sprechers zwar nur zwischen den Beteiligten. Es könnte aber Signalwirkung haben. In Augsburg läuft derzeit ein weiteres, ähnliches Eilverfahren, vom Verbot betroffen ist dieses Mal ein Markt in Memmingen.
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