Fachhochschulen: Promotionsrecht in Forschungsbereichen
"Sie generieren eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs und bilden höchst qualifizierte Arbeitskräfte aus", sagte Blume. Davon profitierten Wissenschaft und Wirtschaft gleichermaßen.
Die Hochschulen können das fachlich begrenzte Recht auf eigenständige Promotionen ab sofort beantragen. Es ist zunächst auf sieben Jahre befristet; eine erfolgreiche Evaluierung führt zur Verlängerung. Auch Verbundanträge von bis zu vier Hochschulen sind möglich, um Forschungskompetenz zu bündeln, erläuterte das Ministerium.
- Themen:
- CSU
- Markus Blume