Erneut Fall von Geflügelpest nachgewiesen
Um die Ausbreitung der Vogelgrippe einzudämmen, gilt laut Landratsamt und Stadt von diesem Samstag an eine Stallpflicht. Ausstellungen, Märkte und Schauen, bei denen Vögel verkauft oder gezeigt werden, sind verboten. Außerdem gilt ein allgemeines Fütterungsverbot von Wildgeflügel im Stadtgebiet.
Für Menschen gilt die Geflügelpest als ungefährlich. Finden Bürger verendete Vögel, sollen diese beim Veterinäramt, der Gemeinde oder Polizei gemeldet, aber nicht berührt werden.
Am Samstag war bereits ein Fall der Geflügelpest bei einer Graugans im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen nachgewiesen worden. Zuvor gab es Fälle in den Landkreisen Weißenburg-Gunzenhausen, Starnberg, Landsberg am Lech, Passau, Bayreuth und Haßberge.
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