Eilanträge gegen Böllerverbot in Mittelfranken
Ansbach - In Mittelfranken hatten Kommunen ein Böllerverbot an Silvester und Neujahr beschlossen, das auch für das Zünden von Feuerwerkskörpern in privaten Gärten oder auf Balkonen gilt. Mit dem Verbot sollen silvestertypische Verletzungen vermieden werden, um die Krankenhäuser und insbesondere das medizinische Personal zu entlasten. Die Belastung der Beschäftigten habe wegen der Covid-19-Patienten längst eine kritische Grenze überschritten, hieß es.
"Böllerverbot unzulässig und unverhältnismäßig"
Antragssteller aus der Stadt Erlangen fanden "das pauschale Böllerverbot unzulässig und unverhältnismäßig". Es könne keine Verschärfung der Infektionsgefahr erkannt werden. "Konkret besteht im Stadtgebiet Erlangen keine Überlastung der Kapazitäten der Kliniken und Intensiv-Stationen durch Covid-19-Patienten", heißt es in der Begründung. Die dargestellten Belastungen der Kliniken durch Feuerwerk auf Privatgrund seien "maßlos übertrieben".
Am Dienstag hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ein flächendeckendes Feuerwerksverbot in Augsburg gekippt, da es sich "nicht um eine infektionsschutzrechtlich "notwendige" und damit verhältnismäßige Maßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes" handle.
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