Bundesfinanzhof entscheidet über Klage gegen Soli

Der Solidaritätszuschlag sollte die Lasten der deutschen Einheit finanzieren. Eine Sonderfinanzierung für die neuen Länder gibt es seit dem Ende des Solidarpakts II 2019 nicht mehr, doch die Abgabe kassiert der Staat immer noch. Ist das verfassungswidrig?
| dpa
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Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
München

Der Bundesfinanzhof will heute ab 10.00 Uhr seine Entscheidung über eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag verkünden. Denkbar ist eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Dann müssten die Karlsruher Richter entscheiden, ob die nur noch von Besserverdienern gezahlte Abgabe mittlerweile verfassungswidrig ist.

Geklagt hat ein älteres Ehepaar aus Aschaffenburg. Es will mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler den Soli zu Fall bringen. Die Klage fußt auf zwei Argumenten: Der Solidaritätszuschlag sollte die Lasten der deutschen Einheit finanzieren, doch dieser Zweck ist seit 2019 entfallen. Damals lief der Solidarpakt II aus, eine Sonderfinanzierung der ostdeutschen Bundesländer gibt es seither nicht mehr.

Darüber hinaus werfen die Kläger und ihre Anwälte dem Bund einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss, die große Mehrheit jedoch nicht. Der IX. Senat des Bundesfinanzhofes hatte bei der mündlichen Verhandlung keine Andeutungen gemacht, wie seine Entscheidung ausfallen könnte.

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