Bayern will eigene Grundsteuer ab 2025 umsetzen
Das bayerische Konzept sieht vor, die Steuerlast unabhängig vom Wert des Grundstücks und der Immobilie zu ermitteln. Die Höhe der Steuer richtet sich nur nach der jeweiligen Grundstücksfläche (vier Cent pro Quadratmeter) und der Gebäudefläche (50 Cent pro Quadratmeter), der Nutzung (Wohnfläche/Gewerbe/Grund und Boden) sowie dem von der jeweiligen Kommune festgesetzten Hebesatz - also einem individuellen Berechnungsfaktor. Für besonders große Grundstücke, Denkmäler oder etwa sozialen Wohnungsbau sind Abschlagsmöglichkeiten vorgesehen.
"Mit unserem Modell sorgen wir für Klarheit und Planungssicherheit bei allen Beteiligten", betonte Füracker. Mit der bayerischen Grundsteuer könne der Freistaat erstmals ein bedeutendes Steuergesetz auf Landesebene regeln. Der Regierungsentwurf war bereits am 6. Dezember vom Kabinett beschlossen worden.
Die Neuregelung ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 die Basis der bisherigen Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. In der Folge hatten Bund und Länder lange über die Novelle gestritten und sich Ende 2019 in Bundestag und Bundesrat auf eine Regelung geeinigt, die den Ländern auch eigene Gesetze gestattet.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. 2019 lag das Aufkommen bayernweit bei 1,89 Milliarden Euro.