Artikel weiterempfehlen Artikel drucken Artikel kommentieren
Artikel bewerten [5.00/1]

Vor Gericht Pumuckl ist obdachlos

Torsten Huber, vom 23.02.2011 17:00 Uhr
Vor Gericht: Streit um Pumuckl und sein Museum in Ohlstadt.  Foto: dpa
Vor Gericht: Streit um Pumuckl und sein Museum in Ohlstadt. Foto: dpa

Ein Schreiner soll sein Pumuckl-Museum zumachen. Das verlangt die Zeichnerin des  berühmtesten Kobolds

MÜNCHEN Mit voller Wucht haut Schreinermeister Armin Krattenmacher (47) im Münchner Zivilgericht am Lenbachplatz 7 auf den Tisch und schimpft so laut, dass die Richter aus Vorsicht schon den Wachdienst alarmieren wollten.

Was den Schreinermeister so in Rage brachte, ist die richterliche Schließung seines Pumuckl-Museum in Ohlstadt bei Murnau und das Löschen seines Pumuckl-Internet-Auftritts. „Ich verstehe das nicht. Ich habe einen Beifahrer, der ist auch ein Pumuckl, was ist damit?”, fragte Krattenmacher in Richtung Richterbank. „Wenn die Puppe rechtmäßig erworben wurde, dürfen sie sie auch mit ins Bett nehmen”, erwiderten die Richter.

Den Fall hatte die streitbare Pumuckl-Zeichnerin Barbara von Johnson vor den Kadi gebracht. Sie hat die ersten Kobold-Bücher illustriert und ist der Ansicht, dass die Figur urheberrechtlich geschützt ist und nicht jeder damit einfach ohne Gebühren Geschäfte machen kann. Auch den Bayerische Rundfunk (BR) hat die Zeichnerin Barbara bereits verklagt. Es ging um den BR–Online-Auftritt. Im Netz wurden Pumuckl-Figuren ohne ihrer urheberrechtlichen Kennzeichnung veröffentlicht. Der Rechtsstreit wurde außergerichtlich beigelegt, die Zeichnerin wird Urheberin vom BR genannt.

Gegen den BR ist Krattenmachers Museum ein kleiner Fisch. Die 40 Quadratmeter sind voll mit Figuren, Büchern, CDs. „Ich bin mit dem Pumuckl aufgewachsen”, sagte der Schreinermeister. Als er Kind war, liefen die ersten Pumuckl-Hörserien im Radio. Vor dem Urteil bettelte Krattenmacher: „Macht es so billig wo möglich.” Jetzt muss er noch eine Abmahnungsgebühr von 1149 Euro und die Anwälte bezahlen. 

Kommentare (1)
» Kommentarregeln
  • Kommentare anzeigen
  • Kommentare schreiben
Anzeigen
FEB
26
15:32 Uhr, geschrieben von Anonymer Benutzer
Unglaublich
Was Frau von Johnson und ihr Anwalt dem kleinen Kobold und seinen Fans inzwischen angetan haben geht wirklich auf keine Kuhhaut mehr. Wann wird Pumuckl von einem Gericht endlich zum bayerischen Kulturgut erklärt?
Kommentar postiv bewerten
Kommentar negativ bewerten
3
Kommentar bewerten
Radler-Crash: Münchnerin (59) schwer verletzt
[Kommentare 1] Auf der Lindwurmstraße stoßen zwei Radlerinnen zusammen, eine Münchnerin (59) stürzt und verletzt sich schwer. Die andere radelt einfach weiter.
Bub (6) auf Schnellrestaurant-Toilette missbraucht
[Kommentare 1] Am Pissoir eines Schnellrestaurants in Obersendling berührt ein Mann einen sechsjährigen Bub unsittlich. Die Polizei sucht den Täter.
Anzeigen & Verlagsbeilagen zum Durchklicken
 
Die AZ-Top-Bilder
mehr Bilder mehr Bilder
Das München-Wetter
 
 
Anzeige
Nachrichtenticker
13:55   Metall-Tarif wird für Bezirk Mitte übernommen
13:50   Sarrazin verteidigt neues Euro-Buch
13:42   Heftiges Erdbeben in Bulgarien verursacht Sachschaden
13:35   Berlin sieht Eurobonds nicht als Thema auf EU-Gipfel
13:26   Lebenslange Haft für dänischen Vater gefordert
1   2   3   4   5   6   7   weiter
» aktualisieren
AZ-Pflegekompass

Konzert Tickets

Interaktiv
  • Umfrage
Start_dpa

Edmund Stoiber setzt sich nach dem Düsseldorf-Skandal erneut für Sicherheitszäune in Stadien ein - der richtige Ansatz?

 
Ja, nur so kann man die Chaoten unter den Fans kontrollieren.
Nein, das ist ein Rückfall in alte Zeiten - die Fans dürfen nicht "eingesperrt" werden.
Es muss sich etwas im Fanverhalten ändern - aber das ist die falsche Maßnahme.
 
(Ergebnis anzeigen)
 
  • Meist gelesen
  • Meist kommentiert
  • Neueste Artikel
  • Facebook
  • Twitter
Video