Vor Gericht in München Rechtsstreit: Schlappe für Gabriele Pauli

dpa, 23.10.2012 17:05 Uhr

Gabriele Pauli in Latex-Handschuhen: Die Fotos erregten 2007 Aufsehen und gereichten der damaligen Fürther CSU-Landrätin nicht nur zum Vorteil. Noch immer wehrt sich die heute Parteilose – jedoch ohne durchschlagenden Erfolg.

München – Die ehemalige Fürther Landrätin Gabriele Pauli hat in einem Rechtsstreit um ihre Fotos in Latex-Handschuhen eine Schlappe erlitten. Das Oberlandesgericht München wies am Dienstag die Klage der Politikerin gegen einen Beitrag von „Bild.de“ ab, in dem sie kurz nach Veröffentlichung der Fotos 2007 als „durchgeknallte Frau“ bezeichnet worden war. Der Senat ließ eine Revision nicht zu. Die Vorsitzende Richterin Eva Spangler betonte in der Berufungsverhandlung, sie halte die Bezeichnung zwar für ehrverletzend.

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Der Autor habe die Aussage jedoch vor dem Hintergrund gemacht, dass Pauli damals viele Karrierechancen hatte und sich somit die Frage gestellt habe, „wie man sowas machen kann“. „Wir glauben, es ist keine Schmähung.“ (Az: 18 U 2334/12) In erster Instanz hatte das Landgericht Traunstein in dem Bericht eine unzulässige Schmähkritik gesehen und die weitere Verbreitung verboten. Zudem war das Landgericht im Mai der Meinung, die Bezeichnung „Domina-Posen“ sei nicht von den Tatsachen gedeckt. Es hatte aber Paulis Forderung nach eine Entschädigung von 5000 Euro zurückgewiesen (Az.: 8 O 5139/11). Pauli betonte, sie habe die Veröffentlichung der für das Magazin „Park Avenue“ aufgenommenen Bilder so nie gewollt.

„Aufgrund dieses Artikels, den ich in dieser Weise nie wollte, ist soviel losgetreten worden an Schmähungen, Beleidigungen.“ Irgendwann müsse das gestoppt werden, sagte die 55-Jährige, die in cremefarbener Jacke und sommerlichem Rock vor Gericht erschien. Die heute fraktionslose Landtagsabgeordnete wehrt sich in einem zweiten Verfahren dagegen, dass die Bilder vom Bayerischen Rundfunk im Politikmagazin „Kontrovers“ verwendet wurden. Das Urteil zu diesem Fall wurde nicht mehr für Dienstag erwartet. Das Münchner Landgericht hatte in erster Instanz die Klage gegen den BR abgewiesen: Pauli müsse die Veröffentlichung dulden, da die Bilder zur Zeitgeschichte gehörten (Az.: 9 O 29610/11).

Richterin Spangler sagte, entscheidend sei hier, ob die Fotos gegen Paulis Willen in die Öffentlichkeit gelangten. Pauli sagte, ihr sei zugesagt worden, dass sie Fotos und Text zur Freigabe bekomme. Zitate seien ihr vorgelegt, ihre Bearbeitung aber nicht berücksichtigt worden. Die Fotos habe sie nicht vorab bekommen. „Ich wäre mit der Aufmachung des Artikels nicht einverstanden gewesen, schon gar nicht mit der Überschrift "Sankt Pauli".“ Damit sei „eine Welle“ losgetreten worden. „Es ist mindestens ehrverletzend, es ist sogar zukunftsverbauend“, sagte sie.

Pauli, die sich einmal für das Titelblatt „Bunte“ mit einer Bayernfahne bekleidet ablichten ließ, hatte die Fotos früher in einigen Medien verteidigt. Sie sagte etwa der „Süddeutschen Zeitung“: „Ich zeige nirgendwo zu viel und habe auf allen Bildern Kleidung an. Die Bilder sind sehr ästhetisch und zeigen die romantische Seite an mir.“ Pauli wurde 2006 bundesweit bekannt, weil sie zum Sturz des damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) beitrug. Stoiber erklärte Anfang 2007 seinen Rücktritt. Noch nach Veröffentlichung der Fotos kandidierte Pauli für den CSU-Vorsitz, blieb aber ohne Chance. Wenig später trat sie aus der CSU aus. Im Juni 2008 wurde sie für ein Jahr Mitglied der Freien Wähler, heute sitzt sie als Parteilose im Landtag.

 

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Kommentare (6)
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OKT
26
Georg Sebastian Plinganser, 18:57 Uhr

Schadensmaximierung

Der mißlungene Versuch der CSU die ZDF-Berichterstattung über den SPD-Parteitag zu beeinflussen, ist Dank des Mutes der Medienverteter öffentlich geworden. Immerhin soll es angeblich bayerische schwarze Listen über dergleichen Klientel geben, mit fatalen Wirkungen für die dort benannten Journalisten. Kommt jetzt noch neben der Medienmanipulation eine Beeinflussung bayerischer Gerichte hinzu ? Wie sonst ist zu erklären, warum Richterin Spangler Art. 1 GG unberücksichtigt läßt. Heißt nicht dort u.a. 'Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.' Was staatliche Gewalt zu leisten vermag, hat man am Urteil gesehen: Pauli darf fortan öffentlich als 'durchgeknallte Frau' bezeichnet werden. Bleibt nur zu hoffen, dass ein Bundesverfassungsgericht einen solchen m.E. groben Unfug nicht zuläßt, sollte es dazu Gelegenheit bekommen.

OKT
26
Florian Huber, 16:28 Uhr

Durchgeknallt?

Man kann von Fr. Pauli denken, was man will, aber hätte ich vor Gericht die Richterin eine 'durchgeknallte Frau' genannt, müsste ich bestimmt eine saftige Strafe zahlen. Ob die RichterIN diese Bezeichnung für 'nicht ehrverletzend' oder 'für zwar ehrverletzend aber angemessen und nicht schlimm' bezeichnen würde, bezweifle ich doch mich ganz stark.

OKT
24
Zahlmann Raschdi, 13:58 Uhr

Frau Pauli

Frau Pauli ist und bleibt die beste Politikerin die Deutschland je hatte! Hoffe sie kommt bald zurück und räumt den Saustall weg, denn hier manche Politiker angerichtet haben

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