Skandal-Spiel in der Relegation Hertha gegen Fortuna: Spiel wird nicht wiederholt
SID, 21.05.2012 15:09 UhrDFB-Sportgericht: Das unter skandalösen Umständen beendete Relegationsrückspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC (2:2) wird nicht wiederholt.
FRANKFURT/MAIN - Das Skandalspiel von Düsseldorf wird nicht wiederholt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies am Montag den Einspruch von Hertha BSC gegen die Wertung des Relegationsrückspiels bei Fortuna Düsseldorf (2:2) als unbegründet zurück. Laut erster Instanz sind die Berliner abgestiegen, während die Fortuna nach 15 Jahren in die Bundesliga zurückkehrt. Die Kosten des Verfahrens trägt Hertha BSC. Allerdings haben die Berliner noch die Chance, das DFB-Bundesgericht anzurufen.
In diesem Fall würde es wohl am Mittwoch zu einer weiteren Verhandlung am Grünen Tisch kommen. Danach wäre ein Gang vor das DFB-Schiedsgericht möglich. Selbst der Internationale Sportgerichtshof CAS könnte theoretisch noch eine Rolle in der Auseinandersetzung spielen.
Die Profis beider Mannschaften hatten sich am Wochenende im Stand-by-Modus befunden und mit angezogener Handbremse trainiert. Die Düsseldorfer sagten ihre für die nächsten Tage geplante Mannschaftsfahrt nach Mallorca ab, nachdem sie bereits ihre große Aufstiegsparty in der Arena verschoben hatten.
Das Gericht folgte bei seiner Entscheidung der Argumentation der Fortuna-Seite, die Partie am 15. Mai sei trotz der Vorkommnisse am Rande wie dem Platzsturm der Düsseldorfer Fans in der Nachspielzeit unter regulären Bedingungen zuende geführt worden. Schiedsrichter Wolfgang Stark hatte das Spiel nach einer gut 20-minütigen Unterbrechung für etwa 90 Sekunden wieder angepfiffen und in seiner Zeugenaussage am Freitag erklärt, er habe dies ohne Druck der Sicherheitsbeauftragten getan. Damit entkräftete Stark den Vorwurf der Berliner, er habe die Begegnung nur aus „Deeskalations-Gründen“ fortgesetzt. Auch der Kontrollausschuss hatte dafür plädiert, den Einspruch abzulehnen.
In einem flammenden Plädoyer hatte allerdings Hertha-Anwalt Christoph Schickhardt wegen der chaotischen Umstände „mit historischen Maßstäben“ ein Wiederholungsspiel gefordert. „Von diesem Urteil sollte ein Signal ausgehen, bevor es irgendwann Tote gibt. Es geht darum, den Spielbetrieb vor Verrohung, Anarchie und Gewalt zu sichern. Vielleicht ist das die letzte Chance“, erklärte Schickhardt: „Dazu bedarf es keines Blutvergießens.“
Die Hertha berief sich auf die „psychologische Schwächung“ ihrer Profis nach der Unterbrechung. Nach dem Wiederanpfiff sei es für die Gästespieler „nur noch um die Rettung der eigenen Haut“ unter „irregulären“ Umständen gegangen – nicht zuletzt, weil Eckfahnen und ein Elfmeterpunkt fehlten. „Zu einem ordentlichen Spielbetrieb gehört ein vollständiger Spielaufbau. Das Regelwerk war nur noch Makulatur“, sagte Schickhardt und verwies auf Paragraph 1 der Spielordnung.
Die Düsseldorfer sahen in der Fortsetzung der Partie indes eine Tatsachenentscheidung. Fortuna-Anwalt Horst Kletke sagte in der Marathon-Verhandlung am Freitag, das Spiel sei „ordnungsgemäß“ zu Ende geführt worden.
Hertha BSC Berlin hatte am Samstag um Entschuldigung für das Fehlverhalten einiger Profis gebeten, die Stark nach dem Schlusspfiff verbal und im Fall von Lewan Kobiaschwili auch körperlich attackiert hatten. Der Unparteiische, der von einer „Hetzjagd“ der Berliner Spieler sprach, hat Kobiaschwili wegen Körperverletzung angezeigt.
Der DFB-Kontrollausschuss ermittelt zudem gegen Torhüter Thomas Kraft, Christian Lell, Andre Mijatovic und Kobiaschwili sowie gegen Fortuna-Kapitän Andreas Lambertz wegen Fehlverhaltens. Die Urteile werden noch in dieser Woche erwartet.
Kobiaschwili soll Stark mit der Faust auf den Hinterkopf geschlagen haben. Die Berliner hätten zudem „die Schiri-Kabine stürmen“ wollen, hatte Stark berichtet und die entscheidende Behauptung der Berliner Offiziellen entkräftet: „Wenn man unmittelbar nach dem Schlusspfiff so massiv und gezielt auf das Schiedsrichter-Team losgehen kann, stellt sich die Frage nicht, ob die Spieler Todesängste ausgestanden haben.“


Spiel wiederholen
und natürlich ohne Zuschauer und ohne Fernsehübertragung
kann diese urteil nicht..
nachvollziehen,weiß doch jeder der fussball betreibt es zur taktik gehört den gegner aus dem spielrythmus zu bringen .das schwächt den gegner...erwiesener maßen.nützlich dazu ist alle was den gegner pausieren lässt.jetzt sagt mir so ein richter ,es hätte nach drei langen unterbrechungen und stress mit den zuschauern keine beeinträchtigung stattgefunden?mann haben unsere richter eine ahnung richtige fachmänner sind das ...ich lache mich noch kaputt...
Richtige Entscheidung. Aber grundsätzlich wurde das Problem nicht erledigt.
Eine Sonderentscheidung des Gerichtes finde ich unbedingt erforderlich: Verbot der Relegationsspiele, weil diese die angespannte, schwere Arbeit innerhalb des ganzen Jahres des Aufstiegs-Teams dementieren, verbilligen. Was wird vom Buchmacher-Lobby dem Gericht diktiert - das ist JA eine Frage. Relegationsspiele bringen diesem immer grauen Wetten-Business Millionen - Millionen nicht verdienter Gelder. Deutsche Justiz ist enorm empfindlich und mitleidig zu sehr reichen Prozess-Teilnehmer und zu sehr reichen Dritten 'im Untergrund'. Als ein schreiendes Beispiel kann die langjährige Anerkennung des Pokers, als einen Sportart, dienen. Nur nach der Entdeckung der riesigen Summe (4,8 Mlrd $) in der Schweiz, die Herrn Isai Scheinberg und dem 'Pokerstars' gehört, nach der Beschuldigung der größten Poker-Anbieter um Betrug und Geldwäsche von Staatsanwaltschaft-New-York, wurde deutsche Justiz aus Lethargie erweckt und erzwungen, ihre Einsichten radikal zu ändern. Aber die Begründung des Bundesgerichtshofes klingt als eine niedrigste Entschuldigung und Bitte um Gnade. Und Zusammenarbeit zwischen der Justiz und Onlinepoker-Anbieter war gar nicht nur in Form eines Erlaubnisses, der Legitimierung des kriminellen Businesses. Die haben ganz schamlos im Bereich der 'Versorgung von Fair Play' in eine gemeinsame Geldtasche verdient - durch Anwendung aller Beobachtungsmethoden der Polizei und sonstiger Dienste. Offiziell konnten solche Eingriffe nur durch Terrorism-Bekämpfung gerechtfertigt werden. Ich bin der Zeuge. Mit Verantwortung für falschen Angaben gem. StGB informiert und einverstanden.