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Skandal in der Praxis Zahnärztin weist HIV-Positiven ab

Anne Kathrin Koophamel, vom 07.04.2011 16:20 Uhr

Dem Beamten (52) ist eine Brücke herausgebrochen. Er wird aus der Praxis geschickt - auch wegen "Hygienevorschriften".

München Wer HIV-infiziert und ein medizinischer Notfall ist, wird in München nicht immer behandelt. So ist es auch dem Beamten Andreas W. ergangen. Er arbeitet in der Stadt. Neulich brach ihm am Vormittag eine Zahnbrücke heraus. „Weil ich außerhalb Münchens wohne, habe ich mir eine Praxis in der Nähe rausgesucht.

Ich wollte das so schnell wie möglich gerichtet haben“, sagt der 52-Jährige. Er könne sofort vorbeikommen, sagte die Helferin der Praxis im Glockenbachviertel. Doch noch bevor er die Ärztin gesehen hatte, wurde er gebeten, wieder zu gehen. Andreas W. vermutet, dass seine HIV-Erkrankung der Grund war.

„Ich hatte auf dem Patienten-Fragebogen ehrlicherweise angegegeben, dass ich HIV-positiv bin“, sagt er. „Als ich vom Zähneputzen kam, schauten mich die Sprechstundenhilfen ganz betreten an, dann wurde ich ins Wartezimmer gebeten und die Tür geschlossen.“ Ein Helfer bat ihn zum Gespräch.

Derzeit könne man ihn nicht behandeln, HIV-Kranke bräuchten eine Randbehandlung, so erzählt es Andreas W. Als letzten Patienten könne man ihn einschieben. Jedoch wisse man nicht, wann genau das sei. Ein neuer Termin wurde nicht angeboten. „Ich habe das als Rausschmiss empfunden. Für mich war das diskriminierend“, sagt Andreas W.

„Ich bin total fertig.“ Dass am HI-Virus erkrankte Menschen in München von Ärzten weggeschickt werden, komme häufiger vor, so Thomas Niederbühl von der Münchner Aidshilfe: „Wir hören sehr häufig, dass gerade Zahnärzte HIV-Patienten wegschicken“, sagt er. Gerade hat sein Verein eine Studie dazu herausgebracht.

Kommentare (9)
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APR
11
10:43 Uhr, geschrieben von B.Panhans
ZA
1.) Für hochgradig immunsupprimierte Patienten können bestimmte Bakterien und Keime zu einer unter Umständen lebensbedrohlichen Situation führen. Hierzu zählen HIV-Infizierte im Stadium AIDS. Folgende Vorgehensweise zur Behandlung von Patienten mit Immunsuppressionen ist zu empfehlen: - Anamnese - ggf. Rücksprache mit dem behandelnden Arzt der HIV-Erkrankung - ggf. Verschieben der zahnmedizinischen Behandlung!!!! - ggf. antibiotische Abdeckung Hygiene in der Praxis unabdingbar. Um die Infektionsgefahr für das Praxisteam, andere Patienten und den behandelnden Zahnarzt weitestgehend auszuschließen, ist jedoch – wie bei jeder Behandlung– die strikte Einhaltung der Hygienemaßnahmen erforderlich. Die Hygiene- und Schutzmaßnahmen schützen nicht nur den Zahnarzt selbst, sondern gleichermaßen sein Praxisteam und die andere Patienten und den HIV erkrankten. Alle wichtigen Regeln zum Infektionsschutz sind in den Praxishandbüchern nachzulesen. Ist beispielsweise eine Praxis aus technischen Gründen nicht in der Lage, keimfreies Wasser zu verwenden, muss das Risiko einer Behandlung mit dem Arzt, der für die Grunderkrankung verantwortlich ist, genau abgewogen werden. „Die Bakterien und Keime in den Wasser führenden Systemen der Behandlungseinheiten finden bei dieser Personengruppe günstige Bedingungen für eine dauerhafte Kolonisation der Schleimhäute und der Atemwege. Daher muss das Wasser aus zahnärztlichen Anlagen, das zur Behandlung hochgradig immunsupprimierter Patienten genutzt wird, frei von Pseudomonaden, Cryptosporidien und Legionellen sein. Bei umfangreichen zahnärztlich-chirurgischen/oralchirurgischen Eingriffen und bei allen zahnärztlichen Behandlungen bei Patienten mit erhöhtem Infektionsrisiko sind zur Kühlung aus den o. g. Gründen sterile Lösungen zu benutzen. Da in der Regel die Mehrfunktionsspritze der Behandlungseinheiten nicht an sterile Spüllösungen angeschlossen werden können, müssen Behandlungseinheiten, mit denen regelhaft hochgradig immunsupprimierte Patienten behandelt werden, mit Desinfektionsanlagen für die Wasser führenden Systeme ausgestattet sein. „ RKI – Empfehlung So ist eine Überweisung in ein so ausgestattetes Behandlungszentrum, in dem regelmäßig hochgradig immunsupprimierte Behandlungen vorgenommen werden, zu empfehlen. Die verantwortlichen Ärzte sollten im Einzelfall das mit der Intervention verbundene Risiko abwägen und sich eigenverantwortlich für oder die Behandlung entscheiden. 2.) Eine herausgefallene Brücke stellt keinen Notfall dar. Man darf nicht vergessen, dass sich der Pat. im Notdienst vorgestellt hat. Von einem übereilten Handeln, speziell im Notdienst, bei einer nicht vollständig geklärten Krankengeschichte ( Titter / Risikobewetrung für den Pat.) ist in aller Regel abzuraten. Schließlich soll der Pat. ja nicht an dem wiedereingliedern einer Brücke ernsthafte Folgen erfahren. 3.) Allein aus der Arbeitssystematik heraus ist es üblich schwierige Fälle an das Ende eines OP-Programms zu stellen, um auf alle Ressourcen zurückzugreifen. BP
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APR
08
16:12 Uhr, geschrieben von Stephan C.
Unglaublich
Das ist ja wirklich unglaublich! Wenn diese Zahnärztin solche Bedenken hat einen HiV-positiven Menschen zu behandeln, kann doch nur mit den Hygienemaßnahmen in ihrer Praxis etwas nicht stimmen. Das sollte doch inzwischen allgemein bekannt sein, dass bei Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen zur Hygienen in Kliniken und Praxen eine Ansteckung nicht möglich ist. Als ich im Jahre 1992 einen an Aids erkrankten Mann vom Notarzt in die Klinik bringen lassen wollte und dieser sich weigerte, dachte ich schon wir leben in der Steinzeit. Offensichtlich hat sich nichts geändert! Das schlimme ist nur, dass solche Leute weiter praktizieren dürfen!
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APR
08
15:26 Uhr, geschrieben von Anonymer Benutzer
Hygiene
Wenn es für Patienten mit dem HIVirus spezielle Hygienvorschriften gibt, wie kann es dann sein, dass die "normalen" Vorschriften dann überhaupt vor Ansteckung anderer Viren schützt? Das Argument ist doch völlig lächerlich. Das würde ja bedeuten die "einfache" Säuberung der Arbeitsmaterialien wäre weniger gründlich. Das ist doch fast schon grotesk. Jede Reinigung der Arbeitsumgebung des Arztes muss so sauber wie möglich sein um Infektionen auszuschließen. Viele Infizierte wissen ja gar nichts von ihrer Infektion. Ich als Zahnarzt wäre froh, wenn meine Patienten so ehrlich sind. Dann reinige ich halt 5 Minunten länger das Behandlungszimmer. Wo ist das Problem? In einem Bericht der kassenärztlichen Vereinigung heißt es, dass bislang kein Fall über eine Ansteckung mit dem HIVirus in einer Zahnarztpraxis bekannt ist.
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