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Online-Banking Vertippt – Bank behält Geld ein

sun, vom 02.06.2011 16:31 Uhr
AZ-Leser Klaus Elbert will jetzt vor Gericht gegen die Freisinger Volks- und Raffeisenbank um seine 2467,55 Euro kämpfen. Foto: Gregor Feindt
AZ-Leser Klaus Elbert will jetzt vor Gericht gegen die Freisinger Volks- und Raffeisenbank um seine 2467,55 Euro kämpfen. Foto: Gregor Feindt

AZ-Leser Klaus Elbert verliert 2467,55 Euro, weil er beim Online-Banking einen Zahlendreher hatte und das Geld auf dem Konto einer Pleitefirma gelandet ist. Das Kreditinstitut greift dankbar zu.

München - Online-Überweisungen sind praktisch. Ein Klick, und die Sache ist erledigt – wenn die Kontonummer auch wirklich stimmt. Wenn nicht, droht im schlimmsten Fall Ärger mit dem Inhaber des Kontos, auf dem das Geld landet.

Im Fall von AZ-Leser Klaus Elbert verfügte die Freisinger Volks- und Raiffeisenbank über das Konto – und kassierte den Betrag prompt ein. Exakt 3750,88 Euro überwies Klaus Elbert im Oktober vergangenen Jahres, um eine Rechnung zu begleichen.

Sein Pech: Bei der Überweisung vertippte er sich. Möglicherweise hätte Elbert den Fehler gar nicht bemerkt, doch wenig später kam eine Rücküberweisung von der Freisinger Volks- und Raiffeisenbank. Allerdings zahlte die Bank nicht den vollen Betrag zurück, sondern nur 1283,33 Euro. Die Begründung: Früher habe das Konto einer mittlerweile insolventen Firma gehört, die der Bank noch Geld schulde – eben jenen Betrag, den das Kreditinstitut jetzt einbehalten hatte: 2467,55 Euro.

Klaus Elbert begann einen zeitraubenden Briefwechsel mit der Bank, wandte sich an die Beschwerdestelle – umsonst: „Man sagte mir, dass ich froh sein sollte, dass die Bank nicht auch den restlichen Geldbetrag an den früheren Kontoinhaber ausgezahlt hatte.“ Schließlich schaltete er einen Anwalt ein. Dieser sah die Sachlage vollkommen anders als das Kreditinstitut. „Das Konto der insolventen Firma war von der Bank schon im Januar 2009 gekündigt worden“, argumentiert Guntram Haeffner-de Greiff. Es könne also keine Rede davon sein, dass das Geld in einer Insolvenzmasse aufgegangen wäre.

Überdies hatte das Amtsgericht schon Ende 2008 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die strittige Firma abgelehnt. Könnte es sein, dass die Bank das gelöschte Konto mit Bedacht noch fast zwei Jahre offen hält, in der Hoffnung, es dürfte noch die eine oder andere Zahlung eintrudeln?

Vorstand Peter Thometzki antwortet auf die Nachfrage der AZ lediglich mit dem lapidaren Hinweis: „Banken sind im Überweisungsverkehr reine Zahlstellen. Ihre Aufgabe ist es lediglich, Aufträge auszuführen. Die Risiken eines Auftrags treffen daher schon immer alleine den Kunden. Daher können wir bedauerlicherweise keine Rücksicht darauf nehmen, wenn ein Auftraggeber fahrlässig auf ein Konto überwiesen hat.“

AZ-Leser Klaus Elbert will sich mit der Haltung der Bank nicht abfinden. „Auch ein Jurist der Verbraucherzentrale riet mir, die Sache vor Gericht durchzufechten“, sagt er. Das wird er jetzt tun – und setzt auf einen kundenfreundlichen Spruch der Richter.

 

 

Kommentare (21)
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JUN
05
21:06 Uhr, geschrieben von Hilfsschule
sie mal richtig deutsch
@Duden schon interessant, wenn man andere schulmeistert. In den oben genannten 4 Wörtern sind 2 Rechtschreibfehler:-)
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JUN
03
17:11 Uhr, geschrieben von Klar!
@FEST
Das ist kein Vergleich. Was wohl passiert, wenn aufgrund eines solchen Fehlers mal eine größere Summe auf Ihrem Konto landet? Allzu lange werden Sie sich an dem plötzlichen Reichtum nicht erfreuen können.
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JUN
03
17:07 Uhr, geschrieben von Klar!
@Duden
Sicher ist es der Fehler des Kunden, wenn er sich bei der Online-Überweisung vertippt. Allerdings das Geld wieder zurück zu buchen und den Betrag einzubehalten, den der irrtümliche Empfänger der Bank schuldet ist schlichtweg Diebstahl.
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