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München Streit um Vaterschaft: Eine Windel als Beweis

Torsten Huber, vom 29.10.2011 12:00 Uhr
Strafverteidiger Florian Ufer, US-Schauspieler Damian Chapa und Anwältin Nicola Mayerl. Foto: Torsten Huber
Strafverteidiger Florian Ufer, US-Schauspieler Damian Chapa und Anwältin Nicola Mayerl. Foto: Torsten Huber

Ein US-Schauspieler hat einen Sohn mit einer Münchnerin – und belegt seine Vaterschaft mit einem eigenwilligen Trick. Sehen darf er seinen Nachwuchs aber nicht. Dagegen geht er nun vor

MÜNCHEN Sieben Wochen lang saß der US-Schauspieler und Regisseur Damian Chapa (48, „Alarmstufe Rot“, „Street Fighter“) in U-Haft – unschuldig. Am Freitag durfte er um 12.23 Uhr die JVA-Stadelheim verlassen. „Ich bin froh, dass ich wieder in Freiheit bin“, sagte der Schauspieler und umarmte seine beiden Anwälte Nicola Mayerl und Florian Ufer. Die Inhaftierung war ein vorläufiger Höhepunkt im Kampf um die Vaterschaftsanerkennung. Chapas hat mit einer Münchnerin (37) einen unehelichen Sohn (heute 4).

„Um festzustellen, dass er mein Sohn ist, habe ich von Kalifornien aus einen Privatdetektiv eingeschaltet“, sagt Chapa. Der Ermittler hat ganze Arbeit geleistet: Aus den Mülltonnen fischte er Babywindeln für einen Vaterschaftstest. Anwältin Mayerl: „Am 20. April 2007 habe ich dann die Vaterschaftsklage in München eingereicht.“

Einen Monate später kam die Retourkutsche. Die Ex, die 2006 offenbar Ehestress hatte und zu Chapa fand, stellte Strafanzeige wegen Vergewaltigung: Der Regisseur habe sie angeblich in einem Münchner Luxushotel zum Sex gezwungen. Verteidiger Ufer: „Nach diesem angeblichen Vorfall hatte das Paar noch mehrere Monate gemeinsam in den USA verbracht, bevor das angebliche Opfer nach München zum Ehemann zurückkehrte.“

Anfang September wurde Chapa in Madrid festgenommen und nach München überführt. Er sagt nun: „Die Haft hat meinen Horizont erweitert. Ich habe interessante Charakteren kennen gelernt und ein wenig Deutsch.“ Kostprobe: „Ich gehe einkaufen.“

Schlimmer als der Knast sei die Tatsache, dass er den Sohn nicht sehen dürfe. Der Fall liegt bereits beim Bundesgerichtshof. Anwältin Mayerl: „Im Gesetz steht: Lebt das Kind in einer intakten Familie, hat der biologische Vater keine Rechte.“ Parallel läuft eine Klage auf ein Umgangsrecht. Dann kann Chapas vielleicht seinen Sohn einmal treffen.

 

Kommentare (11)
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DEZ
13
10:58 Uhr, geschrieben von littlebrat
unglaublich...
@loewe: männer ablehnen, aber ihr sperma nimmste gerne wa....sowas dämliches wie dich gibts kaum n zweites mal, mädl ich kenn den guten mann selber bestens, er mag seine fehler haben, aber er ist keiner von der sorte, die ein kind in die welt setzen und sich dann verpissen. die adlige dame hatte nur leider schon einen ehemann, der für sie von ihrer " umgebung" und familie als passender erachtet wurde. scheiss auf gesellschaftliche zwänge und veraltete gesetze!
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NOV
01
22:24 Uhr, geschrieben von uuuuups
Vaterschaftsbeweis ?
... vielleicht braucht er den Beweis, um eine seinerzeitige 'umgekehrte Nötigung' anzuzeigen ! Und normalerweise sind Männer nicht so erpicht auf Vaterschaftstests zum eigenen Nachteil - wie auch Frauen eher nicht dazu neigen, außereheliche Fruchtbarkeit an die große Glocke zu hängen .... und es gibt definitiv wichtigeres als das Ego dieser Leute !
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OKT
31
12:26 Uhr, geschrieben von hk
Das ist alles wirklich nicht ganz sauber !
Nach 5 Jahren, wenn der mögliche leibliche Vater des 'Wunschkindes' anklopft, auf eine Vergewaltigung hinzuweisen ist mE nicht nur eine absolute Dreistigkeit - das ist eine auch mögliche eine Verleumdung und Falschaussage ! Und dies muß als solche auch weiter verfolgt werden, egal ob der mögliche Vater und 'Vergewaltiger' dies auch möchte oder nicht - das muß nun unabhängig verfolgt und auch geahndet werden .. so oder so ! In solchen Fällen werden Grenzen überschritten, die andere tatsächliche Vergewaltigungsopfer aus Scham oder auch Aussichtslosigkeit oft scheuen ! Aber diese Frau behauptet es eben erstmal, und schaut dann was noch so rauszuschlagen ist - vermutlich sogar auf anraten ihres Anwalts, der vermutlich weiß, daß da ev. nicht viel rumkommt, aber der 'Vater' erstmal außer Gefecht ist ! Versteht mich nicht falsch, als Ehemann und Vater zweier Teenager habe ich für Vergewaltiger absolut kein Verständnis - aber als Mann sehr wohl keines, wenn eine solche Tat als Erpressung für eigene Interessen mißbraucht wird ! Aber wie ein Vorgänger schon bemerkte - vermutlich geht es der nur um die Sicherung des Lebensstandarts in Form von 'heiler Familie' und die Höhe des Kreditkartenlimits !
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