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Milliarden-Klage Leo Kirch als Zeuge vor Gericht

Torsten Huber, vom 25.03.2011 16:28 Uhr
Leo Kirch ist gesundheitlich schwer angeschlagen. Er kam mit dem Rollstuhl ins Gericht. Foto:
Leo Kirch ist gesundheitlich schwer angeschlagen. Er kam mit dem Rollstuhl ins Gericht. Foto:

Ex-Medienmogul Leo Kirch im Milliarden-Prozess gegen Deutsche Bank als Zeuge vor Gericht.

München Grauer Trachtenjanker, weißes Hemd, schwarze Hose und mit einer gelben Fliegerbrille wird der frühere Medienmogul Leo Kirch (84) in den Saal 411 des Oberlandesgerichts München geschoben. Er grinst freundlich in die Kameras, lässt geduldig das Blitzlichtgewitter über sich ergehen.

Kirch muss im Zwei-Milliarden-Prozess gegen die Deutsche Bank aussagen. Ex-Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer (73) soll Schuld am Untergang seines Imperiums gewesen sein. Breuer hatte am 3. Februar 2002 in einem Interview die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe angezweifelt (AZ berichtete).

Breuer selbst sitzt mit verschränkten Armen im Gerichtssaal. Er zieht die Augenbraue hoch, als Kirch ihn mustert. Leo Kirch ist gesundheitlich schwer angeschlagen. Er leidet an Diabetes, ist nahezu blind. 2007 wird ihm der linke Fuß amputiert. Kirch kann sich nur noch stockend und sehr leise verständigen.

Deshalb sitzt seine Vertraute Gertrude Barrera-Vidl (73) neben ihm. Sie sagt dann dem Gericht das laut, was ihr Kirch zuflüstert: „Meine Geschäfte waren immer kapitalintensiv.“ 1956 habe er seinen ersten Film „La Strada“ für 25000 Mark (zirka 12000 Euro) gekauft. „Der Betrag ging damals schon über meine finanziellen Möglichkeiten hinaus“, sagt Kirch.

Das Problem der „Geldbeschaffung“ habe sich im Laufe der Jahre fortgesetzt. 2001 sei die Verschuldung auf 6 Milliarden Euro angewachsen. Die Banken hätten ihm wegen seines Erfolgs vertraut. Die Deutsche Bank wollte 2001 bei ihm einsteigen.

„Ich habe die Deutsche Bank aber nie um Geld gebeten“, betont Kirch. Als die Bank-Anwälte nachhaken wollen, wird der Prozess unterbrochen. Kirch ist nicht mehr verhandlungsfähig – so sein Arzt. Er soll an einem anderen Tag nochmals befragt werden.

 

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