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Kriminalität Immer mehr Laserpointer-Attacken auf Piloten

dpa, vom 04.02.2012 13:08 Uhr
Auf deutschen Flughäfen mehren sich Blend-Attacken durch Laserpointer gegen Piloten. Foto: Jochen Lübke Foto: dpa
Auf deutschen Flughäfen mehren sich Blend-Attacken durch Laserpointer gegen Piloten. Foto: Jochen Lübke Foto: dpa

Angriffe auf Piloten mit Laserpointern haben drastisch zugenommen. Laut Luftfahrt-Bundesamt sind im vergangenen Jahr 279 Attacken auf deutsche Flugzeuge gemeldet worden.

Halle/Frankfurt/Main - Es gibt immer mehr Attacken mit Laserpointern auf landende Flugzeuge. Das berichtet die "Mitteldeutsche Zeitung". 2009 seien es noch 36 gewesen. Fast alle Angriffe richteten sich 2011 gegen Passagierflugzeuge. In sechs Fällen waren Hubschrauber betroffen, in vier Fällen Frachtmaschinen.

Deutschlandweit am stärksten betroffen ist den Angaben zufolge mit 35 Angriffen der Flughafen Frankfurt/Main. Häufig würden aber auch Piloten startender und landender Jets auf den Flughäfen Leipzig/Halle, Dresden sowie Berlin-Tegel und Schönefeld geblendet.

Die Luftwaffe klage ebenfalls über Laserpointer-Attacken, schreibt die Zeitung. Politische Motive sehe die Bundeswehr jedoch nicht. Eher lägen den Taten wohl Übermut, Leichtsinn oder Fahrlässigkeit zugrunde, hieß es.

Die Pilotenvereinigung "Cockpit" fordert dennoch, dass die hochfrequenten Laserpointer unter das Waffengesetz fallen sollten. Angriffe hiermit gefährden die Sicherheit des Luftverkehrs immens und können zu schweren Gesundheitsschäden bei den Piloten führen. "Laserpointer-Attacken sind kein Kavaliersdelikt", sagte Cockpit-Sprecher Jörg Handwerg der Nachrichtenagentur dpa. Sie gelten als gefährliche Eingriffe in den Luftverkehr und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Jedoch würden Richter zu einer Bestrafung der Täter eine konkrete Gefährdung verlangen. "Piloten müssen aufgrund einer Blendung zum Reagieren gezwungen worden sein." Das könne es aber nicht sein. "Schon der Versuch müsste bestraft werden", forderte Handwerg. Der Gesetzgeber sei in der Pflicht, hier nachzujustieren.

Kommentare (1)
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FEB
05
17:24 Uhr, geschrieben von Ali
Dummland lässt grüßen
Wird mal einer erwischt, stellen unsere seltsamen Richter das Verfahren ein oder urteilen so weltfremd, dass einem das Kotzen kommt. Hier wird Trunkenheit und Dummheit als Entschuldigung für versuchten Mord zugelassen! Ich wünsche solchen Richtern samt Familie, beim Urlaubsflug, eine solche Laserpointererfahrung!
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