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Glatte Sache Eiszauber ohne Erlaubnis

Rudolf Huber, vom 07.02.2012 00:00 Uhr
Eine schöne, aber auch eine gefährliche Sache - und oft sogar verboten: Der Ausflug auf den zugefrorenen see. Foto: dpa
Eine schöne, aber auch eine gefährliche Sache - und oft sogar verboten: Der Ausflug auf den zugefrorenen see. Foto: dpa

Nur zwei Gewässer sind in München freigegeben – beim Rest heißt es: Auf eigene Gefahr!

MÜNCHEN Umfallen war kaum möglich: Am Wochenende waren Badenburger See und Kanal im Nymphenburger Schlosspark schwarz vor Eisläufern und -spaziergängern. Kein Wunder: Wegen des sibirischen Frosts lockte eine dicke Eisschicht zum Wintersport. Dabei ist das Betreten des Eises grundsätzlich verboten – aus Sicherheitsgründen.

Für die Verantwortlichen von Stadt- und Parkverwaltung, von Umlandgemeinden und -landkreisen, aber auch von Wasserwacht und Deutscher Lebensrettungsgesellschaft (DLRG, http://bayern.dlrg.de/) sind diese Frosttage ein echtes Problem. Denn kaum hat sich eine dünne Eisschicht auf den Seen gebildet, hält auch das größte Verbotsschild kaum einen vom Tanz auf dem Eis ab.

„Das ist eine schwierige Situation”, sagt DLRG-Sprecher Walter Kohlenz. „Der Frost ist relativ spät gekommen, die Seen sind nicht gut durchfroren.” Es besteht akute Lebensgefahr. Und so ist die Seen-Begehbarkeit geregelt:

München: Das Baureferat gibt die von der Stadt betreuten Seen (Westpark, Regattapark, Riemer See, Ostparksee, Lerchenauer See, Feldmochinger See, Fasaneriesee, Luß-, Langwieder- und Birkensee, Hinterbrühler See, See im Zamilapark und Schwabinger See) erst dann frei, wenn sie unbedenklich betreten werden können. Gestern Mittag waren das nur Hinterbrühler See und Westparksee. Die (staatlichen) Wasserflächen im Nymphenburger Schlosspark und im Englischen Garten sind grundsätzlich gesperrt, zur Not holt die Parkverwaltung auch die Polizei, um das Verbot bei akuter Gefahr durchzusetzen. Der Kanal ist weitestgehend verpachtet, die Freigabe erfolgt durch die Pächter.

Landkreis München: Das Landratsamt hat aus Sicherheitsgründen ein generelles Betretungsverbot für Unterschleißheimer See, Unterföhringer See, Feringasee, Heimstettener See und Deininger Weiher erlassen.

Umland-Landkreise: Das Betreten der Eisflächen wird aus Haftungsgründen grundsätzlich nicht freigegeben. „Das geht nur auf eigene Gefahr”, ist etwa im Schlierseer Rathaus zu hören. Und: „Es gibt keine Freigabe”, so Stefan Diebl vom Landratsamt Starnberg. 

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