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Gericht Bewährung für das Mutter-Glück

Torsten Huber, vom 06.12.2011 16:25 Uhr
Die Angeklagte Perivan Y. (30) mit ihren Anwälten Thomas Pfister und Florian Ufer (r.). Foto: Torsten Huber
Die Angeklagte Perivan Y. (30) mit ihren Anwälten Thomas Pfister und Florian Ufer (r.). Foto: Torsten Huber

30-Jährige gesteht, dass sie 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen hat. Die Haft bleibt ihr erspart.

MÜNCHEN - Schwarze Haare, dunkle Augen, symphatisches Lächeln – Perivan Y. (30) wirkt ungewöhnlich entspannt, obwohl sie sich wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro vor dem Münchner Landgericht verantworten muss. Die Mutter eines vier Monate alten Babys hat ein bewegtes Leben hinter sich: „Mit 15 habe ich die Mittlere Reife abgebrochen und bin später mit meinem Freund als Schaustellerin durch Deutschland gezogen.“

Ihr Ex-Freund betreibt eine Dinosaurier-Wanderausstellung. „7 Jahre saß ich an der Kasse“, so die Angeklagte, die 2008 einen dubiosen Geschäftsmann kennen und lieben lernt. Er verkauft erst Spielautomaten und steigt später ins Geldgeschäft ein.

Er wird einer der führende Köpfe einer Goldhändlerbande, die von 2009 bis 2010 im großen Stil Altgold an Autobahnrastplätzen aufkauft. Woher das Altgold stammt, interessiert keinen. Wie berichtet, verkaufte die Bande das Gold an so genannte Scheideanstalten.

Die trennt in einem Schmelzverfahren das reine Gold aus Schmuck, Zahnkronen oder Münzen heraus. Bezahlt wird nur das Gewicht des Reingolds. Gold für viele Millionen Euro soll die Bande verkauft haben – die Umsatzsteuer aber nicht wie vorgeschrieben ans Finanzamt abführt haben.

Der Gesamtschaden der Bande soll bei über 20 Millionen Euro liegen. Der Gesetzgeber hat seit 1. Januar 2011 einen Riegel vor den Umsatzsteuerschmu geschoben. Um die dubiose Geschäftspraktiken zu verschleiern, hat die Angeklagte beim Gewerbeamt 22 verschiedene Gewerbe angemeldet.

Die unterschlagenen Millionen sollen teils auch in die Türkei geflossen sein. Ihre Anwälte Thomas Pfister und Florian Ufer konnten die 6. Strafkammer überzeugen, dass sie nur eine Mitläuferin gewesen ist. Urteil: zwei Jahre mit Bewährung und 4000 Euro (400 Tagessätze) an die Staatskasse.

 

Kommentare (2)
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DEZ
06
21:27 Uhr, geschrieben von steuersünder
Tagessatz 10 Euro ... hahahaha
Wie kann sich eine so mittellose Dame zwei Anwälte leisten? Einen Tagessatz mit 10 Euro ansetzen? Aber unsere liebe justiz ist halt blind. wie kann sich so ein armes würstchen ZWEI Anwälte leisten ?? - oder haben die beiden Herren für Gottes Lohn gearbeitet. Wenn ja, dann bitte an die Anwaltskammer melden!
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DEZ
06
18:05 Uhr, geschrieben von St.
Bewährung
Was hätte wohl ein Mann bei gleichem Vergehen für ein Strafmaß bekommen? Bei Krokodilstränen hört die Gleichberechtigung der Frau bekanntlich auf.
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