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Davor Suker vor Gericht 8000 Euro Strafe für früheren 1860-Star

Torsten Huber, vom 04.10.2011 16:20 Uhr
Der ehemalige Löwen-Stürmer Davor Suker (43) wegen Unterschlagung von antiken griechischen Münzen im Wert von 25000 euro vor Gericht. Foto:
Der ehemalige Löwen-Stürmer Davor Suker (43) wegen Unterschlagung von antiken griechischen Münzen im Wert von 25000 euro vor Gericht. Foto:

Ex-Top-Stürmer Davor Suker (43) hat antike griechische Münzen gefunden, einer Bekannten geschenkt. Wegen Unterschlagung stand er vor Gericht.

München - Blaues Sakko, dunkles Hemd, die inzwischen ergrauten Haare frech hoch gestylt: Davor Suker (43), ehemaliger Fußballstar und 1860-Stürmer, macht einen entspannten Eindruck. Dabei nimmt der gerade auf der Anklagebank im Münchner Amtsgericht Platz. Er lächelt sogar in die Kameras.

Ihm scheint es keineswegs unangenehm zu sein, dass ihn die Staatsanwaltschaft wegen Unterschlagung angeklagt hat. Der Vorfall, um den es geht, datiert vom 10. Februar 2011. Suker fliegt in der Business-Class der British Airways von Mailand nach London.

Er ist immer noch viel unterwegs: „Ich habe in meiner aktiven Zeit mein Geld in Immobilien in verschiedenen Länder angelegt. Davon lebe ich.“ Suker sitzt auf Sitz Nummer 4c, da rutscht ihm sein Handy vom Klapptisch in die Ablagetasche an der Rückenlehne des Vordersitzes: „Als ich mein Handy greifen wollte, spürte ich plötzlich die Münzen. Sie steckten in Plastikfolie“, sagt der Ex-Kicker. Es handelte sich um vier antike griechische Silbermünzen, deren Gesamtwert bei 25.000 Euro liegen soll. Suker ahnt angeblich nichts von dem enormen Wert und steckt die Münzen ein. Vor Gericht sagt er, dass es ihm leid tue.

Er habe nicht geahnt, was die Münzen wert seien: „Ich dachte, wenn sie wertvoll sind, steckt sie niemand einfach in eine Sitzablagetasche und vergisst sie dann auch noch. Ich habe sie ja auch nicht behalten. Zurück in München schenkte ich sie einer Bekannten.“

Die 30-jährige Industriekauffrau Tanja B. geht damit zu einem Numismatiker in München, um sie zu veräußern. Der Münzexperte erkennt gleich die teure Ware. Da Tanja B. keine Rechnung und keinen Besitznachweis vorlegen kann, alarmiert der Münzsammler die Polizei. Tanja B. ist nun wegen Hehlerei angeklagt.

Aus gesundheitlichen Gründen kann sie zum Prozess nicht kommen. Sie leidet an einer Magen-Darm-Grippe und kann über ihren Verteidiger Christian Bärnreuther ein ärztliches Attest vorweisen. Bärnreuther hält die Vorwürfe für übertrieben: „Wenn ich so etwas im Flugzeug finden sollte, dann würde ich denken, das ist Kinderspielzeug. In Thailand kriegt man so etwas für ein paar Baht.“ Ähnlich sieht es auch Kollege Michael Adams, der Suker juristisch vertritt: „Mein Mandant hat den Wert wirklich nicht erkannt.“ Die Staatsanwältin bleibt allerdings hart. Sie fordert ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Als Bewährungsauflage solle Suker noch 7000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Adams im Plädoyer: „Mein Mandant hat ohne Wenn und Aber ein Geständnis abgelegt. Wer rechnet damit, dass jemand Münzen im Wert von 25000 Euro in einen Flugzeugvordersitz steckt? Man muss auch betrachten, welche kriminelle Energie dahinter steckt.“ Der Verteidiger forderte 8000 Euro (100 Tagessätze) Geldstrafe.

So kommt es dann auch im Urteil von Amtsrichter Thomas Müller. Der sagt: „Ich bin der Meinung, was der Verteidiger sagt – und dass das ausreicht. Es ist tat- und schuldangemessen.“ 

 

Kommentare (1)
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OKT
04
17:55 Uhr, geschrieben von Thomas
Die zwei Seiten unseres Rechtssystems
Die Staatsanwaltschaft fordert ein Jahr Knast auf Bewährung? Suker muss für diese Geschichte 8000 Geldstrafe zahlen? Geht's noch? Aber so ist das eben: Wenn es um das Hab und Gut von Menschen geht (auch wenn diese, wie in diesem Fall, unbekannt bleiben) dann ist der deutsche Rechtsstaat wirklich knallhart. Wenn es aber um Leib und Leben geht, kommen immer wieder absurd milde Urteile zustande. Das sind die zwei Seiten unseres Rechtssystems. Jede Wette: Hätte da einer im Flugzeug, sagen wir mal, randaliert und den Piloten geohrfeigt, wäre er mit einer sehr viel niedrigeren Geldstrafe oder einer milden Bewährungsstrafe und unter 999 Euro Schmerzensgeld davongekommen. Ansonsten nehme ich es Davor Suker aber ab, dass er nicht wusste mit was für einem Wert er es hier zu tun hat.
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